Wichtige Information
COVID-19 - 3. Lockdown
Rechtsanwaltskanzleien sind vom Betretungsverbot nicht umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen betreten werden.
Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen ist von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen
COVID-19 (Corona-Virus) - Eingeschränkter Parteienverkehr
Unser Parteienverkehr ist bis auf weiteres eingeschränkt.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns unter 02742 / 71 650 oder unter office@raknoe.at
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Rechtsberatung in allen Lebenslagen
Jeder Mensch kommt mit dem Gesetz in Berührung. Rechtliche Regularien begleiten uns und schaffen einen Konsens für eine Gesellschaft, in der wir gut und gerne leben. Trotzdem kann es immer zu Konflikten kommen. Mag es sich um gerichtliche oder außergerichtliche Fragen, vertragliche Abwicklungen oder familiäre Meinungsverschiedenheiten handeln – in allen Fällen sind kompetente Partner gefragt. Expertinnen und Experten, die die eigentümliche Sprache des Rechts nicht nur verstehen, sondern auch übersetzen können. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten auf vertrauensvoller Basis und stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen in allen Rechtsfragen zur Seite.
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Präsident Dr. Michael Schwarz
Aktuelles

Wiederaufnahme der kostenlosen Erstberatung (EAA) ab 04.05.2020
Im Zusammenhang mit den COVID-19 (Corona-Virus) Erkrankungen war die Erste Anwaltliche Auskunft ausgesetzt.

Erfolgreicher Start für Niederösterreichs Junganwälte
Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (RAK NÖ) startet mit einem erfolgreichen Junganwälte-Tag ins neue Jahr.

Erste Anwaltliche Auskunft (EAA)
Die “Erste Anwaltliche Auskunft” (EAA) ist ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs.