Im Zusammenhang mit den COVID-19 (Corona-Virus) Erkrankungen war die Erste Anwaltliche Auskunft ausgesetzt.
Diese Maßnahme dauert bis 03.05.2020, ab 04.05.2020 steht das Service der Ersten Anwaltlichen Auskunft wieder zur Verfügung.
Eine telefonische Voranmeldung ist jedoch zwingend erforderlich.