Ansprüche auf Verfahrenshilfe

Finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren

Rechtsverfahren sind teuer. Für Gerichte, Sachverständige und Dolmetscher fallen Gebühren an. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben einen Honoraranspruch. Wer diese finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, könnte Anspruch auf Verfahrenshilfe haben.

Verfahrenshilfe kann für die Befreiung von diversen Gebühren und für die unentgeltliche Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin beantragt werden. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe muss bei Gericht eingebracht werden.

 

Nähere Informationen zum Verfahrenshilfeantrag

Verfahrenshilfe gibt es unter anderem für Zivilrechtsstreitigkeiten, im Außerstreitverfahren, im strafgerichtlichen Verfahren und in den Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Die Verfahrenshilfe deckt jedoch nur die eigenen Kosten des Gerichtsverfahrens. Sollte die gegnerische Partei das Verfahren gewinnen, müssen jedoch die angefallenen Kosten der Gegenseite getragen werden. Diese werden vom Gericht nach dem Tarif festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

Rechtsanwalt finden

Hier finden Sie die ideale Vertretung in Ihrer Umgebung, die genau auf Ihre Anforderungen spezialisiert ist.

rak-rechtsanwaltskammer-logo