Verteidigernotruf der Rechtsanwaltskammer

Rechtliche Hilfe rund um die Uhr

Beschuldigte und Verdächtige eines Strafverfahrens haben grundsätzlich das Recht auf Verteidigung. Um dies zu jeder Tages- und Uhrzeit zu gewährleisten, hat die Rechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen Notruf zum rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser Verteidigernotruf für festgenommene Beschuldigte ist rund um die Uhr kostenfrei aus ganz Österreich erreichbar.

Die Nummer des Verteidigernotrufs: 0800 376 386
 

Verteidigung bei der Vernehmung

Über den Verteidigernotruf können festgenommenen Beschuldigten bereits bei der ersten Vernehmung sowie nach Einlieferung in eine Justizanstalt Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen. Der rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch, anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung oder andere erforderliche Handlungen.

Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Weitere Leistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von
EUR 150,- (zzgl. USt.) verrechnet, wobei erbrachte Leistungen in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden.

Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes. Dazu zählen auch die telefonische Beratung und Reisezeiten zu und von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen. 

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