Schieds- und Schlichtungsverfahren

Schiedsordnung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

Verfahren vor staatlichen Gerichten kosten Zeit und Geld. Die außergerichtliche Regelung privater Streitigkeiten wird deshalb immer wichtiger. Schieds- und Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit, Auseinandersetzungen schnell und kostengünstig zu lösen.

 

Schlichtung und Schiedsgericht

Die Schlichtung zielt auf eine Einigung und Kompromissfindung bei privaten Rechtsstreitigkeiten ab und wird von einem unparteiischen Schlichter geleitet.

Beide Parteien haben auch die Möglichkeit, vor einem nicht-staatlichen Schiedsgericht zusammenzutreten, um Rechtsfragen rasch und kostengünstig zu klären. Das dabei entstehende Urteil – der Schiedsspruch – ist normalerweise rechtlich bindend. Schiedsrichter sind freiberuflich tätige Rechtsanwälte, deren Tätigkeit mit einer Schiedsgebühr abgegolten wird.

Schieds- und Schlichtungsordnung

Die Schieds- und Schlichtungsordnung findet für Streitigkeiten jeder Art Anwendung, wenn die Parteien ein Verfahren nach dieser Schlichtungsordnung vereinbaren. Sie ist auch zur Verhandlung und Entscheidung aller Streitsachen anwendbar, die schiedsfähig sind. Voraussetzung dafür ist, dass alle Parteien die Anwendbarkeit dieser Schieds- und Schlichtungsordnung vereinbart haben.

Die Rahmenbestimmungen zum Download

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